Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahme- /Beherbergungsvertrag, AGB`s
Wird ein Hotelzimmer bestellt und die Reservierung vom Hotel bestätigt, so ist ein sogenannter Gastaufnahmevertrag oder auch Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Die Schriftform ist nicht erforderlich, eine telefonische Bestellungist ausreichend.
Der Abschluss des Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der vereinbarten gegenseitigen Verpflichtungen: Die Verpflichtung des Hoteliers ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
Die Verpflichtung des Gastes besteht darin, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen.
(Bei Reservierungen über einen Zeitraum von mehr als sieben Übernachtungen, behalten wir uns vor, 50% des Mietpreises im Vorraus einzufordern.)
Der Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag ist wie jeder andere Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu behandeln. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im geschlossenen Vertrag kann der Beherbergungsvertrag von keiner Vertragspartei einseitig gekündigt werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht grundsätzlich kein Recht auf Stornierung einer Buchung.
Nimmt der Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, ist er rechtlich verpflichtet, den Preis für das bestellte und vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer zu bezahlen. Nicht angefallene Betriebskosten - etwa für Bewirtung oder Zurverfügungstellung von Bettwäsche - können anspruchsmindernd angerechnet werden.
Bei nicht in Anspruchnahme eines Hotelzimmers berechnen wir 80% des vereinbarten Mietpreises (Nur wenn in diesen Zeitraum kein Mieter mehr gefunden werden). Wir bemühen uns, das Zimmer in jedem Fall weiter zu vermieten. Im Falle einer Weitervermietung teilen wir dies dem Gast mit, und reduzieren die Summe entsrechend.